
weitere Berechtigungen
Lehrberechtigung für Flugausbildungen FI(H)
berechtigt die Durchführung der
Flugausbildung für den Erwerb, die Verlängerung und Erneuerung von:
a) PPL(H)
b) CPL(H),
vorausgesetzt, dass der FI(H) mindestens 500 Stunden als Pilot auf
Hubschraubern nachweist, davon mindestens 200 Stunden Flugausbildungstätigkeit,
und mindestens im Besitz einer CPL(H) ist;
c) Musterberechtigungen
für einmotorige Hubschrauber mit einem Piloten
d) der
Nachtflugqualifikation für Hubschrauber, vorausgesetzt, dass er im Besitz einer
Nachtflugqualifikation ist und die Fähigkeit für Nachtflug auszubilden
gegenüber einem zur Durchführung der FI(H)-Ausbildung anerkannten FI(H) und
gemäß den Anforderungen an die fortlaufende Flugerfahrung bei Nacht
nachgewiesen hat;
e) Instrumentenflugberechtigungen,
vorausgesetzt, das der FI(H):
(1)
mindestens 200 Flugstunden nach Instrumentenflugregeln auf Hubschraubern
nachweist, davon können bis zu 50 Stunden als Instrumentenbodenzeit in einem Flugsimulator
oder FNPT II durchgeführt werden
und
(2)
als Flugschüler einen genehmigten theoretischen Ausbildungslehrgang und
mindestens fünf Stunden Flugausbildung abgeschlossen und die zugehörige
praktische Prüfung bestanden hat;
f) Musterberechtigung
für mehrmotorige Hubschrauber mit einem Piloten (ME-SPH), vorausgesetzt, dass
der FI(H) die Voraussetzungen für einen TRI erfüllt hat;
g) den
Erwerb einer Lehrberechtigung als FI(H) und/oder IRI(H), vorausgesetzt, dass
der FI(H):
(1)
mindestens 500 Stunden Flugausbildungstätigkeit auf Hubschraubern absolviert
hat,
(2)
einem Prüfer für Lehrberechtigte (FIE(H)) in einer praktischen Prüfung die
Fähigkeit nachgewiesen hat, einen FI(H) oder IRI(H) auszubilden
und
(3)
für diesen Zweck die Anerkennung der zuständigen Stelle besitzt.
Ausbildungsvoraussetzungen die FI(H)
Ausbildung:
· PPL(H) mit CPL(H)
Theorieprüfung, ATPL(H) oder CPL(H)
Lizenz
· mindestens 250
Flugstunden auf Hubschraubern absolviert haben, davon
-
mindestens
100 Stunden als verantwortlicher Pilot wenn er Inhaber einer ATPL(H) oder
CPL(H) ist,
oder
-
mindestens
200 Stunden als verantwortlicher Pilot auf Hubschraubern wenn er Inhaber einer
PPL(H) ist.
· die Voraussetzungen
gemäß JAR-FCL 2.310 erfüllen
· innerhalb der letzten
sechs Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere Auswahlprüfung mit „erfolgreich“
abgelegt haben. Anhand dieser praktischen Prüfung wird die Fähigkeit des
Bewerbers zur Teilnahme am Ausbildungslehrgang beurteilt.
· Auszug aus dem
Verkehrszentralregister
· Kopie der aktuellen
Lizenz und Nachweis der Flugerfahrung
· 1 Passbild
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung zur
Lehrberechtigung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Sie besteht aus 125 Std .Theorieausbildung, sowie Praxisausbildung. Die Dauer
der Ausbildung ist abhängig von Ihren Möglichkeiten / Voraussetzungen und
beträgt ca. 3 - 6 Monate.
Praktische Ausbildung
Die praktische
Flugausbildung beginnt während der theoretischen Ausbildung und wird nach
bestandener Lehrprobe abgeschlossen. In mindestens 30 Flugstunden erlernen Sie
einen Piloten bis zum Leistungsstand der PPL(H) auszubilden.
Für die praktische
Ausbildung nutzen wir folgende Hubschraubermuster:
o Schweizer
HU269
o Robinson
R44
o Eurocopter
EC120


Multi Crew Coordination · MCC(H)
Nehmen Sie an unserem Multi Crew Kooperation Kurs Hubschrauber teil.
Der Lehrgang hat zum Ziel, dem Bewerber die
Fähigkeiten in der Zusammenarbeit der Flugbesatzung zu vermitteln, um Hubschrauber mit zwei
Piloten sicher nach Sichtflug- oder/und Instrumentenflugregeln sowohl in der
Rolle als fliegender Pilot als auch nichtfliegender Pilot führen zu können.
Ein besonderes Augenmerk soll auf die
Zusammenarbeit der Besatzungen bei den möglichen auftretenden normalen,
außergewöhnlichen und Notsituationen gelegt werden.
Unser Multi Crew Kooperation Kurs ist
zugelassen durch das Luftfahrt – Bundesamt. Der Kurs beinhaltet 25 Stunden
Theorieunterricht und in Abhängigkeit ob der Kurs VFR oder IFR ausgerichtet ist
-
15 Stunden MCC(H) VFR oder
-
20 Stunden MCC(H) IFR
praktische Ausbildung im Synthetic Training
Device ( FFS oder FNPT )
Unsere MCC Trainer verfügen über umfangreiche
Erfahrung im Multi – Pilot Hubschrauberbetrieb. Zum großen Teil sind diese
sogar Lehrberechtigte auf Mulit – Pilot Helicopter.
Voraussetzungen für den MCC(H) Kurs:
·
Mindestens
PPL(H) Lizenz
·
Für MCC(H) IFR eine
Instrumentenflugberechtigung Hubschrauber
Der erfolgreiche Abschluss des MCC Kurses
bescheinigt ein MCC(H) Zertifikat. Je nach verwendetem Muster in der praktischen
Ausbildung, sind die geschulten Stunden eine wesentliche Erfahrungsbildung die
vor allem Luftfahrtunternehmen und Kunden schätzen.


Lehrberechtigung für Musterberechtigungen TRI(H)
einer Musterberechtigung auszubilden, einschließlich,
soweit zutreffend, für die Erweiterung der Rechte einer
Instrumentenflugberechtigung (IR(H)).
Voraussetzungen für den TRI(H) Kurs:
a) für den Erwerb einer
TRI(H) für einmotorige Hubschrauber mit einem Piloten mindestens 250 Stunden
als Pilot auf Hubschraubern absolviert haben;
b) für den Erwerb einer
TRI(H) für mehrmotorige Hubschrauber mit einem Piloten mindestens 500 Stunden
als Pilot auf Hubschraubern absolviert haben, einschließlich 100 Stunden als
verantwortlicher Pilot auf mehrmotorigen Hubschraubern mit einem Piloten;
c) für den Erwerb einer
TRI(H) für Hubschrauber mit zwei Piloten mindestens 1000 Stunden als Pilot auf
Hubschraubern absolviert haben, einschließlich mindestens 350 Stunden als
verantwortlicher Pilot auf Hubschraubern mit zwei Piloten;
d) die Voraussetzungen
gemäß JAR-FCL 2.310 erfüllen.
e) Ein Bewerber, der
erstmalig eine Lehrberechtigung TRI(H)) erwerben möchte, hat gegenüber einem
von der zuständigen Stelle zu diesem Zweck benannten TRI(H) die Fähigkeit
nachzuweisen, einen Piloten so auszubilden, dass dieser den Anforderungen für
den Erwerb einer Musterberechtigung entspricht, einschließlich der Vor- und Nachbesprechung
des Fluges und der theoretischen Ausbildung.
Der Lehrgang besteht aus drei Teilen:
Teil 1
– Lehrtätigkeit und Lernverhalten
Der
Lehrplan muss mindestens 25 Stunden umfassen.
Teil 2 – Technische
Ausbildung
Die
technische theoretische Ausbildung muss mindestens 10 Stunden umfassen. Soll
eine TRI-Berechtigung für Hubschrauber mit zwei Piloten erworben werden, ist
ein besonderer Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit der Flugbesatzung zu legen.
Teil 3 – Flugausbildung
Die
Flugausbildung umfasst für einen Hubschrauber mit einem mindestens 5 Stunden.
Für einen Hubschrauber mit zwei mindestens 10 Stunden.
Abschließende Beurteilung der Kompetenz als
TRI
Die Beurteilung der Kompetenz von
Lehrberechtigten für Musterberechtigungen (TRI) erfolgt anhand der einschlägigen
Abschnitte der praktischen Prüfung für FI, d.h. Flugvorbesprechung, Flugübung
(Hauptübung mit zusätzlichen Übungsfiguren), Nachbesprechung und Fragen zu den
Systemen des Hubschraubers.
Zusätzliche Musterlehrgänge
Eine entsprechende Musterbezogene theoretische
Ausbildung sowie mindestens zwei Stunden Flugausbildung und bestehen als Befähigungsüberprüfung
die einschlägigen Abschnitte der Beurteilung der Kompetenz als TRI.


Vorbereitungskurs Ersterwerb MET(H)
theoretische Prüfungen für ATPL(H) in
Übereinstimmung mit JAR-FCL 2.470(a) bestanden haben und erstmalig eine
Musterberechtigung für mehrmotorige Hubschrauber mit einem Piloten erwerben
möchten. Mit diesem Lehrgang sollen notwendige Grundlagenkenntnisse vermittelt
werden, um die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang zum Erwerb einer Musterberechtigung für mehrmotorige
Hubschrauber zu gewährleisten.
Voraussetzungen für den MCC(H) Kurs
Die
Teilnahme an diesem Lehrgang setzt voraus, dass der Lehrgangsteilnehmer mindestens
über eine Flugerfahrung von 70 Stunden als verantwortlicher Pilot auf
Hubschraubern verfügt bzw. nachweisen kann, dass er diese Flugerfahrung bis zum
Erwerb der angestrebten Musterberechtigung erlangen wird.
Lehrgangsumfang
Der Lehrgang besteht
aus einer theoretischen Ausbildung im Klassenraum. Der genehmigte
Vorbereitungslehrgang muss folgende Fächer der durchgehenden Ausbildung für den
Erwerb der ATPL(H) beinhalten:
020 · Allgemeine
Luftfahrzeugkenntnisse
-
Zelle/Systeme/Triebwerk
-
Instrumente/Elektronik
030 · Flugleistung und
Flugplanung
-
Masse und Schwerpunktlage
-
Flugleistung


Nachtflugausbildung
Ziel
des Lehrgangs ist den Inhaber einer PPL(H) für die Durchführung von Flügen nach VFR bei Nacht zu
qualifizieren.
Voraussetzungen für den Kurs zur
Nachtflugqualifikation
Mindestens 100 Stunden
als Pilot auf Hubschraubern nach Erwerb der Lizenz, darin müssen
a) mindestens 60 Stunden als
verantwortlicher Pilot auf Hubschraubern und
b) 20 Stunden Überlandflug enthalten
sein.
Keine Einschränkungen
im Tauglichkeitszeugnis bezüglich der Durchführung von Nachtflügen.
Lehrgangsumfang
a)
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 5 Unterrichtsstunden.
b)
die praktische Ausbildung umfassen mindestens 10 Stunden.
c)
die Übungen 4 bis 6 des Lehrplanes für die praktische Ausbildung
umfassen mindestens 5 Stunden, darin sind mindestens 3 Stunden mit einem FI(H)
und 5 Platzrunden im Alleinflug bei Nacht enthalten. Jede Platzrunde muss einen
Start und eine Landung beinhalten.
d)
Der Lehrgang ist innerhalb von sechs Monaten abzuschließen.


/// Aktuelles
Am 15.09.2011 wurde der neue EC145 Level A Full Flight Simulator unseres Partners ADAC HEMS Academy qualifiziert
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/// Neue FCL2 ab April 2012
Nach jetzigen Planungen tritt am 8. April 2012 die neue EASA FCL in Kraft. Wir halten Sie auf dem Laufenden
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/// Neue ADAC Luftrettung Kooperation
Am 1. Januar 2012 startet die neue Kooperation zur Ausbildung von Berufspiloten mit der ADAC Luftrettung GmbH
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