
AGB und ABB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
und
Allgemeines
Beförderungsbedingungen (ABB)
der
LifeFlight GmbH & Co. KG
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Köln, Oktober 2011
§ 1 Begriffsbestimmungen
Wir:
LifeFlight GmbH & Co KG
Sie:
alle Personen, die aufgrund eines Flugtickets befördert
werden (siehe auch Definition: Fluggast).
Fluggast:
jede Person, die aufgrund eines Flugtickets mit
Zustimmung der LifeFlight GmbH & Co KG in einem Helicopter befördert wird
oder werden soll.
Flugpreis:
das für die Fluggastbeförderung auf einer bestimmten
Strecke zu entrichtende, – falls vorgeschrieben, von den zuständigen
Luftverkehrsbehörden genehmigte oder diesen zur Kenntnis gegebene – Entgelt.
Flugticket:
die durch das Unternehmen LifeFlight GmbH & Co KG für
den Luftfrachtführer ausgestellte Urkunde, die als „Hubschrauberflugschein“
gekennzeichnet ist. Die darauf befindlichen Vertragsbedingungen und Hinweise
sind Bestandteil des Flugtickets.
Gepäck:
alle Gegenstände, die für Ihren Gebrauch bestimmt sind.
Luftfrachtführer:
wer sich im eigenen Namen durch Vertrag verpflichtet,
Personen oder Sachen auf dem Luftwege zu befördern.
Montrealer
Übereinkommen: Übereinkommen vom 29. Mai 1999 zur
Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im
internationalen Luftverkehr (BGBl. 2004 II S. 458).
Schaden:
jede Einbuße, die jemand infolge der Beförderung oder
anderer durch den Luftfrachtführer geleisteter Dienste an seinen Rechtsgütern
(insbes. Leib, Leben, Eigentum) erleidet.
§ 2 Anwendungsbereich
Diese
Geschäftsbedingungen gelten – vorbehaltlich ausdrücklich abweichender
Individualvereinbarungen – für alle mit unserem Unternehmen durchgeführten
Beförderungen sowie solchen, die von durch uns beauftragte Drittunternehmen
durchgeführt werden.
Individualvereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch
uns.
Falls irgendeine in
diesen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung oder eine Bestimmung, auf die
in diesen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, in Widerspruch zu einer
gesetzlichen Regelung steht, hat die gesetzliche Bestimmung Vorrang.
Sind einzelne
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden
oder unwirksam, so bleibt der Beförderungsvertrag im Übrigen wirksam und die
übrigen Bestimmungen gelten fort. Soweit die Bestimmungen nicht
Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des
Vertrages nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Zustandekommen des Beförderungsvertrages
Zum Abschluss des
Beförderungsvertrages können Sie sich mündlich, fernmündlich oder schriftlich
(einschließlich Telefax oder Email) oder per Internet über die URL: www.lifeflight.de an uns wenden.
Mit dem Absenden des
ausgefüllten Online-Formulars geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Beförderungsvertrages mit uns ab. Die Annahme dieses Angebots erfolgt
durch eine schriftliche bzw. telefonische Buchungsbestätigung durch uns. Der
Vertrag kommt im Zeitpunkt des Zugangs dieser Buchungsbestätigung bei Ihnen
zustande.
Wird der
Vertragsschluss auf anderem Wege als durch Onlinebuchung eingeleitet, kommt der
Vertrag ebenfalls im Zeitpunkt des Zugangs unserer Buchungsbestätigung bei
Ihnen zustande.
§ 4 Mitteilungspflichten
Um Unannehmlichkeiten
zu vermeiden, sollten Sie körperliche Einschränkungen, gesundheitliche Probleme
oder Schwangerschaften uns bereits bei Vertragsschluss mitteilen und uns über
etwaige Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich informieren.
§ 5 Einsatz von anderen Luftfahrtunternehmen
In Einzelfällen
können wir ein anderes Luftfahrtunternehmen zur Durchführung des Fluges
einsetzen. Die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt.
§ 6 Flugpreise, Steuern, Gebühren und Zuschläge
Flugpreise gelten nur
für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort.
Alle Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben, die von Behörden oder vom
Flugplatzunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für deren Inanspruchnahme von
Dienstleistungen erhoben werden, sind grundsätzlich zusätzlich zu den Flugpreisen
von Ihnen zu bezahlen. Ausgenommen davon sind Pauschalpreise; diese enthalten
bereits alle Mehrkosten. Beim Kauf des Flugtickets werden Sie über solche,
nicht im Flugpreis enthaltenen Mehrkosten informiert.
Die in unserem
Internetformular erscheinenden Preise beinhalten die Mehrwertsteuer, zzgl. die für
den Versand des Flugtickets anfallenden Kosten.
Vorbehaltlich anderer
Vereinbarungen ist der Flugpreis in Euro zu entrichten.
Die Verpflichtung zur
Zahlung des Beförderungsentgelts entsteht mit Abschluss des Beförderungsvertrages.
Es ist sofort fällig. Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise und
Leistungen. Nach Zahlung des vollständigen Flugpreises erhalten Sie von uns
Ihre Flugtickets.
§ 7 Gutscheine
Gutscheine sind
grundsätzlich übertragbar. Ihre Gültigkeit ist beschränkt auf sechs Monate ab
dem Buchungsdatum. Die Dauer verlängert sich automatisch, wenn ein vereinbarter
Termin verschoben werden musste. Wird innerhalb von sechs Monaten (gerechnet ab
dem Buchungsdatum) von Seiten des Fluggastes kein Termin vereinbart, so sind
evt. eingetretene Preissteigerungen von Ihnen zu übernehmen.
§ 8 Terminvereinbarungen / Reservierungen
Bitte nehmen Sie
bzgl. einer Terminvereinbarung mit uns Kontakt auf.
Wir werden Ihre
Buchung(en) aufzeichnen. Auf Anforderung schicken wir Ihnen eine schriftliche Buchungsbestätigung.
Wenn Sie den
Flugpreis nicht bis zu dem mit uns vereinbarten Termin bezahlt haben, können
wir Ihre Flugbuchung streichen.
§ 9 Absagen, Verspätungen und Flugstreichungen
Wir bemühen uns, den
mit Ihnen vorab grundsätzlich verbindlich vereinbarten Flugtermin einzuhalten.
Dennoch ist ein Hubschrauberflug stark witterungsabhängig sowie an
Flugsicherungs- sowie behördliche Auflagen gebunden, so dass es möglich ist,
dass wir die mit Ihnen vereinbarte Abflugzeit ändern oder einen Flug an dem
vereinbarten Tag ganz absagen müssen. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen
in Verbindung setzen und Sie über die notwendigen Änderungen informieren.
Kann der Flug aus
wetterbedingten, technischen, Flugsicherungs- oder ähnlichen Gründen nicht
durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz (z.B. wegen
Fahrtkosten oder Verdienstausfall). Gleiches gilt, wenn Gründe, die nicht in
unserem Verantwortungsbereich liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen.
Treten Sie einen
Flugtermin ohne rechtzeitige vorherige Absage (d.h. spätestens bis 24 Stunden
vor dem vereinbarten Termin) nicht an, verfällt Ihr Anspruch auf Beförderung.
Treten Sie den
Flugtermin ohne rechtzeitige Absage nicht an und haben Sie den Flugpreis noch
nicht gezahlt, können wir den vollständigen Flugpreis von Ihnen verlangen; es
sei denn, es gelingt uns, den Platz anderweitig zu besetzen oder der Flug wird
von uns nicht durchgeführt. Wir können einen höheren Schaden geltend machen, wenn
wir hierfür den Nachweis führen. Machen Sie geltend, dass uns ein geringerer
Schaden entstanden ist, haben Sie hierfür den Nachweis zu führen.
§ 10 Rücktritt und Widerruf
(1)
Rücktritt (Stornierung)
Der Fluggast ist
berechtigt, jederzeit vor Flugbeginn, mit Ausnahme von Sondertarifen ( wie z.B.
Rund - & Schnupperflüge ), vom
Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Zugangs
der Rücktrittserklärung bei uns. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief
wird empfohlen. Wir behalten uns allerdings vor, im Falle eines Rücktritts eine
Bearbeitungsgebühr zu erheben bzw. eine angemessene Entschädigung in Geld zu
verlangen (vgl. insoweit auch § 9 dieser Geschäftsbedingungen [AGB]).
Rückzahlungen können
nur an den Vertragsschließenden erfolgen.
(2)
Widerruf
a)
Flugscheine und Flugtickets:
Auf Grund § 312b Abs.
3 BGB findet bei Beförderungen das Fernabsatzgesetz keine Anwendung. Ein
Widerruf des Vertrages ist nicht möglich.
b)
Andere Leistungen:
Wenn der Vertrag
zwischen Ihnen und uns unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
(insbesondere Briefe, Telefonanrufe, Emails, Internet) geschlossen wurde und
wenn Sie Verbraucher iSv § 13 BGB sind (dh der Vertragsabschluss weder Ihrer
gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden
kann), haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag binnen zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung des Flugtickets zu widerrufen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an unseren Flugbetrieb
(Adresse: Marienburger Str. 44, 50968 Köln).
Die Frist beginnt mit
Vertragsabschluss (dh bei telefonischem bzw. schriftlichem Kontakt bzw. bei
Online-Buchung mit Zugang einer entsprechenden Buchungsbestätigung von uns bei
Ihnen).
Nach Ablauf der Frist
können wir im Fall einer Terminabsage oder eines Vertragsrücktritts von Ihnen
eine Bearbeitungsgebühr bzw. eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.
§ 11 Mängel
Weist der
Helicopterflug aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich
an den Luftfrachtführer oder an unseren Flugbetrieb. Unabhängig von der Anzeige
des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Jahr ab Schluss
des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den
Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt haben
bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mussten, etwaige Ansprüche auf
Minderung bzw. Schadensersatz geltend machen. Dies gilt nicht, wenn das
Entstehen des Mangels auf vorsätzlichem Verhalten unsererseits verursacht
wurde; in diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren
(zum Fristbeginn vgl. § 11 S.2 dieser AGB).
Sollten Sie vor Ort
den Entschluss fassen, den Hubschrauberflug aufgrund bestehender Mängel abzubrechen,
so sollten Sie auch in diesem Falle über den zuständigen Luftfrachtführer
zunächst den Mangel anzeigen.
§ 12 Sonstiges
Erfüllungsort und
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten ist grundsätzlich unser Firmensitz. Die Vorschriften des
Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt.
Die
Beförderung unterliegt weiteren Bestimmungen und Bedingungen, die auf uns
anwendbar sind oder von uns herausgegeben werden. Diese Regelungen und
Bedingungen sind wichtig und können Änderungen unterliegen.
Kein
Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, auf die Anwendung dieser
Geschäftsbedingungen zu verzichten.
Unsere AGB als PDF
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ABB
Allgemeine Beförderungsbedingungen für Fluggäste & Gepäck
Köln,
Oktober 2011
§ 1 Begriffsbestimmungen
Wir: LifeFlight GmbH & Co KG
Sie: alle Personen, die aufgrund eines
Flugtickets befördert werden (siehe auch Definition: Fluggast).
Fluggast: jede Person, die aufgrund eines
Flugtickets mit unserer Zustimmung in einem Helikopter befördert wird oder
werden soll.
Flugpreis: das für die Fluggastbeförderung auf
einer bestimmten Strecke zu entrichtende, - falls vorgeschrieben, von den
zuständigen Luftverkehrsbehörden genehmigte oder diesen zur Kenntnis gegebene -
Entgelt.
Flugticket: die durch das Unternehmen LifeFlight
GmbH & Co KG für den Luftfrachtführer ausgestellte Urkunde, die als
„Hubschrauberflugschein“ gekennzeichnet ist. Die darauf befindlichen Vertragsbedingungen
und Hinweise sind Bestandteil des Flugtickets.
Gepäck: alle Gegenstände, die für Ihren
Gebrauch bestimmt sind.
Luftfrachtführer: wer sich im eigenen Namen durch
Vertrag verpflichtet, Personen oder Sachen auf dem Luftwege zu befördern
Montrealer Übereinkommen: Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur
Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im
internationalen Luftverkehr (BGBl. 2004 II S. 458).
Schaden: jede Einbuße, die jemand infolge der
Beförderung oder anderer durch den Luftfrachtführer geleisteter Dienste an
seinen Rechtsgütern (insbes. Leib, Leben, Eigentum) erleidet.
Sonderziehungsrecht (SZR): Sonderziehungsrecht gemäß der
Definition des Internationalen Währungsfonds
§ 2 Anwendungsbereich
Diese Beförderungsbedingungen gelten -
vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Individualvereinbarungen - für alle mit
unserem Unternehmen durchgeführten Beförderungen sowie solchen, die von durch uns
beauftragte Drittunternehmen durchgeführt werden.
Individualvereinbarungen
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
durch uns.
Beförderungen
aufgrund einer Chartervereinbarung unterliegen dieser Beförderungsbedingungen
nur, soweit dies in den Charterbestimmungen vorgesehen ist.
Falls
irgendeine in diesen Beförderungsbedingungen enthaltene Bestimmung oder eine Bestimmung,
auf die in diesen Beförderungsbedingungen Bezug genommen wird, in Widerspruch
zu einer gesetzlichen Regelung steht, hat die gesetzliche Bestimmung Vorrang.
Sind
einzelne Beförderungsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam, so bleibt der Beförderungsvertrag im Übrigen wirksam
und die übrigen Bestimmungen gelten fort. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil
geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den
geltenden gesetzlichen Vorschriften.
§ 3 Flugtickets
(1) Allgemeines
Wir
erbringen die Beförderungsleistung grundsätzlich nur an den im Flugticket genannten
Fluggast und nur gegen Vorlage eines gültigen Flugtickets. Die Überprüfung der
Identität bleibt vorbehalten.
Flugtickets
sind grundsätzlich nicht übertragbar.
Die
Erstattung von Flugtickets, die zu ermäßigten Sonderkonditionen ( wie z.B.
Rund- & Schnupperflüge ) ausgestellt werden, kann eingeschränkt werden.
Das
Flugticket bleibt in unserem Eigentum. Es beweist bis zum Nachweis des Gegenteils
Abschluss und Inhalt des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Beförderungsvertrages.
Die auf dem Flugticket aufgedruckten Vertragsbedingungen beinhalten eine
Auswahl von Bestimmungen dieser Beförderungsbedingungen.
(2) Flugticket als
Beförderungsvoraussetzung
Ein
Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur bei Vorlage eines auf den
Namen des Fluggastes ausgestellten gültigen Flugtickets. Ein Anspruch auf Beförderung
besteht nicht, wenn das von Ihnen vorgelegte Flugticket erheblich beschädigt
oder nachträglich abgeändert worden ist; es sei denn, dass dies durch uns
erfolgt ist.
(3) Verlust des Flugtickets
Bei
erheblicher Beschädigung oder Verlust eines Flugtickets oder eines Teils des
Flugtickets können wir auf Wunsch ein solches Flugticket ganz oder teilweise
ohne erneute Zahlung des Flugpreises ersetzen, wenn der Nachweis dafür erbracht
wird, dass das Flugticket für die in Frage stehende Beförderung ordnungsgemäß
ausgestellt war. Wir können darüber hinaus verlangen, dass Sie sich in der von
uns gewählten Form verpflichten, den Flugpreis für das Ersatzflugticket nachzuentrichten,
falls und soweit das verlorene Flugticket von einer anderen Person zum Zwecke
der Beförderung oder Erstattung eingelöst wird. Wir werden keine Erstattung für
Verluste verlangen, die wir selbst durch schuldhaftes Verhalten verursacht haben.
Wird
der Nachweis des Verlustes nicht geführt oder lehnen Sie die Unterzeichnung der
oben beschriebenen Verpflichtungserklärung ab, so können wir hierfür Bezahlung
bis hin zum vollen Flugpreis verlangen.
(4) Sorgfaltspflicht
Sie
sind zur sorgfältigen Aufbewahrung Ihres Flugtickets sowie zur Ergreifung der
erforderlichen Vorkehrungen gegen Verlust und Diebstahl verpflichtet.
(5) Gültigkeitsdauer des Flugtickets
Vorbehaltlich
abweichender Bestimmungen im Flugticket oder in diesen Bedingungen beträgt die
Gültigkeitsdauer eines Flugtickets ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungsdatum
oder ein Jahr, gerechnet vom Zeitpunkt des Reiseantritts, sofern dieser
innerhalb eines Jahres ab Flugscheinausstellung erfolgt ist. Können Sie
innerhalb des Gültigkeitszeitraumes Ihres Flugtickets den entsprechenden Flug
deshalb nicht antreten, weil wir eine Reservierung nicht bestätigen können, so
verlängert sich die Gültigkeitsdauer bis zu dem erstmöglichen Zeitpunkt, zu dem
wir die Reservierung bestätigen können, oder Sie haben einen Anspruch auf
Erstattung gem. § 10 dieser Beförderungsbedingungen (ABB).
§ 4 Flugpreise, Steuern,
Gebühren und Zuschläge
Flugpreise
gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen
Bestimmungsort. Alle Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben, die von Behörden
oder vom Flugplatzunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für deren
Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind grundsätzlich zusätzlich
zu den Flugpreisen von Ihnen zu bezahlen. Ausgenommen davon sind
Pauschalpreise; diese enthalten bereits alle Mehrkosten. Bei Kauf des
Flugtickets werden Sie über solche, nicht im Flugpreis enthaltenen Mehrkosten
informiert.
Die
in unserem Internetformular erscheinenden Preise beinhalten die Mehrwertsteuer,
zzgl. die für den Versand des Flugtickets anfallenden Kosten.
Vorbehaltlich
anderer Vereinbarungen ist der Flugpreis in Euro zu entrichten.
Die
Verpflichtung zur Zahlung des Beförderungsentgelts entsteht mit Abschluss des
Beförderungsvertrages. Das Beförderungsentgelt ist sofort fällig. Es gelten die
mit der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Nach Zahlung des
vollständigen Flugpreises erhalten Sie von uns Ihre Flugtickets.
§ 5 Terminvereinbarungen
/ Reservierungen
Bitte
nehmen Sie bzgl. einer Terminvereinbarung mit uns Kontakt auf.
Wir
werden Ihre Buchung(en) aufzeichnen. Auf Anforderung schicken wir Ihnen eine
schriftliche Buchungsbestätigung.
Wenn
Sie den Flugpreis nicht bis zu dem mit uns vereinbarten Termin bezahlt haben,
können wir Ihre Flugbuchung streichen.
Sie
erkennen an, uns Ihre persönlichen Daten zu folgenden Zwecken zur Verfügung zu
stellen: Vornahme von Flugbuchungen, Erwerb von Zusatzleistungen und
Übermittlung an die zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Durchführung
Ihres Fluges.
Es
besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz. Wir bemühen uns, auf
Passagierwünsche einzugehen, können jedoch keine bestimmten Sitzplätze garantieren.
Sitzplätze können jederzeit neu zugewiesen werden. Dies kann insbesondere aus
Sicherheitsgründen oder aus organisatorischen Gründen notwendig sein.
§ 6 Einsteigen
Sie
sind verpflichtet, sich zu dem vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Abflugort
einzufinden.
Für
Schäden und Aufwendungen, die Ihnen aus allein von Ihnen zu vertretenden
Verletzungen dieser Bestimmungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
§ 7 Beschränkung oder
Ablehnung der Beförderung
(1) Beförderungsverweigerungsrecht
Wir
können Ihre Beförderung verweigern, wenn wir Sie im Rahmen unseres
pflichtgemäßen Ermessens vor der Buchung schriftlich davon in Kenntnis gesetzt
haben, dass wir Sie vom Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung an nicht
mehr befördern können. Dies kann der Fall sein, wenn Sie auf einem früheren
Flug gegen Verhaltensregeln verstoßen haben und ihre Beförderung deshalb unzumutbar
erscheint.
Wir
dürfen ferner (auch ohne vorherige schriftliche Benachrichtigung) Ihre Beförderung
verweigern oder Ihre Buchung streichen,
a.
wenn diese Maßnahme aus Gründen der Sicherheit und / oder Ordnung oder zur Vermeidung
eines Verstoßes gegen die Vorschriften eines Staates notwendig ist, von dem aus
abgeflogen wird oder der angeflogen oder überflogen wird oder;
b.
wenn Ihre Beförderung die Sicherheit, die Gesundheit oder in nicht
unerheblichem Maße das Wohlbefinden anderer Fluggäste beeinträchtigen kann oder;
c.
wenn Ihr Verhalten, Ihr Zustand oder Ihre geistige und / oder körperliche Verfassung
derart ist, dass Sie sich selbst oder andere Fluggäste einer Gefahr aussetzen
oder;
d.
wenn Sie den zu entrichtenden Flugpreis (inkl. Steuern, Gebühren und
Zuschlägen) nicht bezahlt haben oder
e.
wenn Sie ein Flugticket vorlegen, das auf illegalem Wege erworben wurde, das
als verloren oder gestohlen gemeldet worden ist, gefälscht ist oder wenn Sie
Ihre Identität mit der als Fluggast im Flugticket eingetragenen Person nicht
nachweisen können.
Um
Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie körperliche Einschränkungen,
gesundheitliche Probleme oder Schwangerschaften uns bereits bei Vertragsschluss
mitteilen und uns über etwaige Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich
informieren.
Namentlich
in folgenden Fällen kann es zum Ausschluss von der Beförderung kommen:
Verdacht
auf Alkoholgenuss vor dem Flug, Nichteinhaltung des Rauchverbots im
Hubschrauber sowie in dessen näherer Umgebung, Nichtbefolgung der Anweisungen des
Luftfrachtführers oder Hinauswerfen von Gegenständen während des Fluges.
(2) Beförderung von Kindern
Vor
Vollendung des fünften Lebensjahres dürfen Kinder nur in Begleitung eines
Erwachsenen, der mindestens 18 Jahre alt ist oder in Begleitung von Bruder oder
Schwester reisen, die mindestens 16 Jahre alt sein müssen.
(3) Ansprüche bei
Beförderungsverweigerung
Werden
Sie aus einem der vorgenannten Gründe von der Beförderung ausgeschlossen oder
wird aus einem dieser Gründe Ihre Buchung gestrichen, so beschränken sich Ihre
Ansprüche auf das Recht, eine Flugpreiserstattung für die nicht genutzten Flugtickets
nach Maßgabe von § 10 dieser Beförderungsbedingungen (ABB) zu verlangen
.
§ 8 Absagen, Verspätungen und Flugstreichungen
Wir
bemühen uns, den mit Ihnen vorab grundsätzlich verbindlich vereinbarten
Flugtermin einzuhalten. Dennoch ist ein Hubschrauberflug stark
witterungsabhängig sowie an Flugsicherungs- sowie behördliche Auflagen
gebunden, so dass es möglich ist, dass wir die mit Ihnen vereinbarte Abflugzeit
ändern oder einen Flug an dem vereinbarten Tag ganz absagen müssen. In diesem
Fall werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die notwendigen
Änderungen informieren.
Kann
der Flug aus wetterbedingten, technischen, Flugsicherungs- oder ähnlichen
Gründen nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz (zB
wegen Fahrtkosten oder Verdienstausfall). Gleiches gilt, wenn Gründe, die nicht
in unserem Verantwortungsbereich liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen.
Treten Sie einen Flugtermin
ohne rechtzeitige vorherige Absage (dh spätestens bis 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin) nicht an, verfällt Ihr Anspruch auf Beförderung.
Treten Sie den Flugtermin
ohne rechtzeitige Absage nicht an und haben Sie den Flugpreis noch nicht
gezahlt, können wir den vollständigen Flugpreis von Ihnen verlangen; es sei
denn, es gelingt uns, den Platz anderweitig zu besetzen oder der Flug wird von
uns nicht durchgeführt. Wir können einen höheren Schaden geltend machen, wenn
wir hierfür den Nachweis führen. Macht der Kunde geltend, dass uns ein
geringerer Schaden entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu erbringen.
§ 9 Gepäck
(1) Als Gepäck nicht anzunehmende
Gegenstände
Als
Gepäck dürfen folgende Gegenstände nicht im Hubschrauben mitgeführt werden:
Gegenstände,
die geeignet sind, den Hubschrauber oder Personen oder Gegenstände an Bord des
Hubschraubers zu gefährden. Zu ihnen zählen insbesondere Explosivstoffe,
komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive oder magnetisierende Stoffe, leicht
entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe
jeder Art, Gegenstände, die gefährlich oder unsicher oder wegen ihres Gewichts,
ihrer Größe oder Art sowie aufgrund ihrer Verderblichkeit, Zerbrechlichkeit
oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind.
Führen
Sie an Ihrer Person oder in Ihrem Gepäck Waffen jeder Art, insbesondere
Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder
Verteidigungszwecken verwendet werden, Munition und explosionsgefährliche
Stoffe, Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein
von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken, mit sich, so
haben Sie uns dies vor Flugbeginn anzuzeigen.
Waffen
jeder Art sowie Sprühgeräte und Sportwaffen können nach unserem Ermessen als
Gepäck zugelassen werden. Sie müssen entladen und mit einer abgeschlossenen
Sicherheitssperre versehen sein.
Der
Betrieb von elektronischen Geräten, die nicht als Luftgerät zugelassen sind und
Störungen der Bordelektronik verursachen können, ist während des Fluges nicht erlaubt.
§
11 LuftSiG bleibt unberührt.
(2) Untersuchung von Fluggast und
Gepäck
Aus
Sicherheitsgründen können wir verlangen, dass Sie einer Durchsuchung Ihrer
Person oder Ihres Gepäcks zustimmen. Willigen Sie in eine derartige
Untersuchung nicht ein, so können wir Ihre Beförderung und die Beförderung
Ihres Gepäcks verweigern. Ihre Ersatzansprüche beschränken sich dann auf die
Erstattung des Flugpreises nach Maßgabe von § 10 dieser Beförderungsbedingungen
(ABB).
§ 10 Erstattung
Für
ein unbenutztes Flugticket oder einen unbenutzten Teil desselben leisten wir in
Übereinstimmung mit den folgenden Absätzen dieses Paragraphen eine Erstattung.
(1) Empfänger der Erstattung
Die
Erstattung erfolgt grundsätzlich nur an den im Flugticket mit Namen genannten
Fluggast oder an die Person, die das Flugticket bezahlt hat, sofern zu unserer
Zufriedenheit nachgewiesen wurde, dass für das Flugticket eine vollständigen
Zahlung geleistet wurde.
(2) Erstattung im Fall von § 3 Abs.3
dieser ABB
Im
Fall des Verlustes eines Flugtickets oder eines Teils eines Flugtickets erfolgt
die Erstattung gegen einen uns zufriedenstellenden Nachweis des Verlustes und
der Zahlung des Flugpreises; es sei denn, das verlorene Flugticket wurde
bereits von einer anderen Person zum Zwecke der Beförderung oder Erstattung
eingelöst. Dies gilt nicht, wenn die mißbräuchliche Ausnutzung durch den
Dritten auf unserem eigenen Verschulden beruht.
(3) Erstattung im Fall von § 3 Abs.5
dieser ABB
Wenn
der Flug nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraumes angetreten werden kann, so
entspricht der Erstattungsbetrag grundsätzlich dem gezahlten Ticketpreis.
(4) Erstattung im Fall von § 7 Abs.3
dieser ABB
Wenn
die Beförderung aus den in § 7 dieser Beförderungsbedingungen (ABB) genannten
Gründe verweigert oder die Buchung aus diesen Gründen gestrichen wird, so
entspricht der Erstattungsbetrag grundsätzlich dem gezahlten Ticketpreis (ggf.
abzüglich bereits entrichteter Gebühren). Darüber hinausgehende Ansprüche sind
ausgeschlossen.
(5) Erstattung im Fall von § 9 Abs.2
dieser ABB
Wenn
die Beförderung einer Person und ihres Gepäcks aus dem in § 9 Abs.2 S.2 dieser Beförderungsbedingungen
(ABB) genannten Grund verweigert wird, so entspricht der Erstattungsbetrag grundsätzlich
dem gezahlten Ticketpreis (ggf. abzüglich bereits entrichteter Gebühren).
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
(6) Ablehnung von Erstattungen
Wir
können die Erstattung ablehnen, wenn der Antrag hierfür später als sechs Monate
nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Flugtickets gestellt wird.
(7) Währung
Wir
behalten uns das Recht vor, die Erstattung in derselben Art und Währung
vorzunehmen, in welcher der Flugpreis bezahlt wurde (gem. § 4 dieser ABB grundsätzlich
in Euro).
(8) Erstattung bei Zahlung mit
Kreditkarten
Erstattungen
von Flugtickets, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, erfolgen nur als Gutschrift
auf das Kreditkartenkonto, das ursprünglich zur Zahlung angegeben wurde. Der zu
erstattende Betrag richtet sich entsprechend der Maßgaben in diesem Paragraphen
nur nach dem im Flugticket angegebenen Betrag und der Währung. Der
Erstattungsbetrag, den der Kreditkarteninhaber durch Gutschrift auf seinem
Kreditkartenkonto erhält, kann durch Umrechnung und Gebühren der
Kreditkartengesellschaft von dem ursprünglich an die Kreditkartengesellschaft
für das erstattete Flugticket gezahlten Betrag abweichen. Diese Abweichungen
begründen keinen Anspruch des Erstattungsempfängers gegen uns.
§ 11 Verwaltungsformalitäten
Sie
sind verpflichtet, und es unterliegt Ihrer eigenen Verantwortung, die für Ihre
Reise notwendigen Reisedokumente und Visa zu beschaffen und alle Vorschriften
der Staaten zu befolgen, die überflogen oder angeflogen werden oder von denen
aus geflogen wird.
Wir
haften nicht für Folgen, die Ihnen aus der Unterlassung, sich die notwendigen
Papiere zu beschaffen, oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden
Vorschriften oder Anweisungen entstehen.
§ 12 Schadenshaftung
(1) Allgemeines
Die
Beförderung von Personen, Reisegepäck oder Gütern in Luftfahrtzeugen unterliegt
dem
Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften
über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (BGBl. 2004, II, S. 458) (nachfolgend:
Montrealer
Übereinkommen) in seiner gültigen Fassung, das in der Europäischen Gemeinschaft
durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates vom 9. Oktober 1997, geändert
durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 13. Mai 2002, und durch nationale Rechtsvorschriften der
Mitgliedsstaaten umgesetzt wurde. Danach ist die Haftung des Luftfahrtunternehmens
für Sach- und Verspätungsschäden grundsätzlich beschränkt.
In
Ergänzung gilt das einschlägige nationale Recht, dh im Regelfall deutsches
Recht.
Im
Fall einer entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Luftbeförderung darf die Haftung
des Luftfrachtführers im Voraus durch eine Individualvereinbarung weder
ausgeschlossen noch beschränkt werden.
Hat
bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt, so
finden die Normen des anwendbaren Rechts hinsichtlich des Ausschlusses oder der
Minderung der Ersatzpflicht bei mitwirkendem Verschulden des Geschädigten
Anwendung.
Wir
haften nicht für Schäden, die aus der Erfüllung von staatlichen Vorschriften
durch uns oder daraus entstehen, dass Sie die sich hieraus ergebenden
Verpflichtungen nicht erfüllen.
Unsere
Haftung übersteigt in keinem Fall den Betrag des nachgewiesenen Schadens. Wir
sind für mittelbare oder Folgeschäden nur haftbar, wenn wir diese grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben; die Vorschriften des Montrealer
Übereinkommens bleiben unberührt.
Ausschluss
und Beschränkung unserer Haftung gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Bediensteten,
Vertreter sowie jeder Person, deren Fluggerät von uns benutzt wird,
einschließlich deren Bediensteten und Vertretern. Der Gesamtbetrag, der von uns
und den genannten Personen als Schadensersatz zu leisten ist, darf die für uns
geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten.
Soweit
nicht anderes ausdrücklich vorgesehen ist, hat keine dieser Beförderungsbedingungen
den Verzicht auf für uns geltende Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen nach
dem Montrealer Übereinkommen oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt.
(2) Schadensersatz bei Tod, Körperverletzung
und Gesundheitsschädigung
Wird
bei der Beförderung ein Fluggast getötet, körperlich verletzt oder an seiner
Gesundheit geschädigt, haften wir für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag
von 100.000 Sonderziehungsrechten (ca. 120.000 €), wenn wir nachweisen können,
dass der Schaden nicht durch unser rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder
Unterlassen verursacht wurde oder der Schaden ausschließlich durch das
rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht
wurde.
Die
gesetzliche Deckungssumme aus der Haftpflicht gegenüber Fluggästen beträgt bei
Körperschäden 600.000 € je Passagier. Daneben besteht bei gewerblichen Flügen
eine obligatorische Unfallversicherung für den Fall des Todes oder der
dauernden Erwerbsunfähigkeit mit einer Mindestdeckung von 20.000 € je Passagier.
(3)
Schadensersatz bei Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen
Für
Verspätungsschäden haften wir bei der Beförderung von Personen grundsätzlich nur
bis zu einem Betrag von 4.150 Sonderziehungsrechten (ca. 5.000 €) je Reisendem.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Schaden von uns vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn wir
alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen haben oder die
Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war.
(4) Schadensersatz bei Verspätung bei
der Beförderung von Reisegepäck
Für
Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck haften wir nur bis zu
einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten (ca. 1.200 €). Diese Haftungsbeschränkung
gilt nicht, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
haben. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn wir alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung
ergriffen haben oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war.
(5) Schadensersatz bei Zerstörung,
Verlust oder Beschädigung von Gepäck und sonstigen mitgeführten Gegenständen
Bei
der Beförderung von Reisegepäck haften wir für Zerstörung, Verlust oder
Beschädigung grundsätzlich nur bis zu einem Betrag von 1.000 Sonderziehungsrechten
(ca. 1.200 €) je Reisendem und auch nur bei schuldhaftem Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung
bzw. Haftungsausschluss gilt nicht, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht haben. Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast
spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen
Zuschlag entrichtet.
Die
Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden durch die Eigenart des Reisegepäcks
oder einen ihm innewohnenden Mangel verursacht wurde.
Für
Schäden an verderblichen, zerbrechlichen oder hochempfindlichen Gegenständen
(zB Computern oder Laptops), Schmuck, Edelmetallen, Geld, Wertpapieren,
Geschäftspapieren oder Mustern, Reisepässen oder Personalausweisen, welche im
Gepäck des Fluggastes enthalten sind, haften wir nur, wenn wir diese grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursacht haben. Die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens
bleiben unberührt.
Die
gesetzliche Deckungssumme aus der Haftpflicht gegenüber Fluggästen beträgt bei
Schäden am Reisegepäck 1.700 € je Passagier.
(6) Schadensersatz im Fall von
Verspätung- bzw. Sachschäden bei der Beförderung von Gütern
Bei
der Beförderung von Gütern haften wir für Zerstörung, Verlust oder Beschädigung
grundsätzlich nur bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (ca. 10 €)
pro Kilogramm. Die Haftung für Verspätungsschäden ist auf den dreifachen Betrag
der Fracht begrenzt. Unsere Haftung für sonstige Vermögensschäden, die nicht
durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der
Lieferfrist entstanden sind, ist auf das Dreifache des Betrages, der bei
Verlust des Gutes zu zahlen wäre, beschränkt. Diese Haftungsbeschränkungen
gelten nicht, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein,
dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, verursacht haben.
(7) Mitteilungspflichten
Schadensfälle
und Verletzungen sind uns unverzüglich mitzuteilen.
(8) Schadensersatz bei Annullierungen
Schadensersatzansprüche
des Fluggastes aufgrund von Flugabsagen aus wetterbedingten, technischen,
Flugsicherungs- oder ähnlichen Gründen sind ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn
Gründe, die nicht in unserem Verantwortungsbereich lieben, eine kürzere
Flugzeit bedingen.
§ 13 Fristen für
Ersatzansprüche (und Klagen)
Sofern
Sie Ihr Gepäck vorbehaltlos entgegennehmen, wird bis zum Beweis des Gegenteils
vermutet, dass es in gutem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag
abgeliefert worden ist. Bei Gepäck- bzw. Güterschäden ist jede Klage
ausgeschlossen, wenn der Berechtigte uns nicht unverzüglich nach Entdeckung des
Schadens ( d.h. bei Gepäck spätestens binnen sieben Tagen, bei Gütern
spätestens binnen vierzehn Tagen nach der Annahme ) Anzeige erstattet.
Jede
Beanstandung muss schriftlich erklärt und innerhalb der dafür vorgesehenen
Frist übergeben oder abgesandt werden.
Wird
die Anzeige versäumt, so ist jede Klage gegen uns ausgeschlossen; es sei denn,
dass wir arglistig gehandelt haben.
Die
Klage auf Schadensersatz bei Güterschäden kann nur innerhalb eines Jahres
erhoben werden. Dies gilt nicht, wenn wir vorsätzlich oder leichtfertig und in
dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde,
gehandelt haben. In letzterem Fall gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die Frist berechnet sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts. Die
Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt.
Die
Klage auf Schadensersatz für Personen- und Sachschäden sowie bei Verspätungsschäden
bei der Beförderung von Personen oder von Gepäck kann nur binnen einer
Ausschlussfrist von zwei Jahren erhoben werden. Die Frist berechnet sich nach
dem Recht des angerufenen Gerichts.
§ 14 Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für
alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten
ist grundsätzlich unser Firmensitz. Die Vorschriften des Montrealer
Übereinkommens bleiben unberührt.
Die
Beförderung unterliegt weiteren Bestimmungen und Bedingungen, die auf uns
anwendbar sind oder von uns herausgegeben werden. Diese Regelungen und Bedingungen
sind wichtig und können Änderungen unterliegen.
Kein
Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, auf die Anwendung dieser
Beförderungen zu verzichten.
Unsere ABB als PDF
herunterladen: LifeFlight ABB


/// Aktuelles
Am 15.09.2011 wurde der neue EC145 Level A Full Flight Simulator unseres Partners ADAC HEMS Academy qualifiziert
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/// Neue FCL2 ab April 2012
Nach jetzigen Planungen tritt am 8. April 2012 die neue EASA FCL in Kraft. Wir halten Sie auf dem Laufenden
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/// Neue ADAC Luftrettung Kooperation
Am 1. Januar 2012 startet die neue Kooperation zur Ausbildung von Berufspiloten mit der ADAC Luftrettung GmbH
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